Die absolute Teilnehmerzahl bei der Deutschen Fotomeisterschaft 2021 erreichte zwar nicht ganz das Niveau der beiden Vorjahre, lag jedoch mit 1023 Fotografinnen (258) und Fotografen (765) noch deutlich über dem, was wir 2017 und 2018 erreicht haben. Gemessen an den Mitgliederzahlen der zehn Landesverbände gibt es bei der prozentuale Beteiigung doch einige Unterschiede.
Überragend war die Beteiligung beim Fotoclub Tele Freisen und bei den Fotofreunden Wiggensbach, dicht gefolgt von den beiden Jugend-Fotogruppen Ochtruper Lichtmaler und der AG Foto des Gymnasiums Klotzsche.
Die meisten Bilder wurden bei den themenfreien Sparten FARBE und SCHWARZWEISS eingereicht und die Sparten MENSCHEN, NATUR / TIERE, ARCHITEKTUR / TECHNIK und LANDSCHAFT waren bei den Teilnehmer*nnen annährend gleich beliebt. Wenig überraschend waren auch die deutlich geringeren Einsendungen zur Sparte SERIEN/SEQUENZEN.
In allen Sparten dürfen nur Bilder bzw. Bildteile eingereicht werden, die auf fotografischem Wege entstanden sind. Computergenerierte Bilder sind nicht zugelassen.
Mit Ausnahme der Sparte 3 – Natur- und Tierfotografie – gibt es keinerlei Reglementierungen hinsichtlich der Gestaltung oder bei der nachträglichen Bildbearbeitung der Werke.
In dieser sind nur Fotos zugelassen, die der bei der Aufnahme vorgefundenen Realität entsprechen. Zugelassen sind nur völlig unverfälschte Fotos, d.h. solche, welche die Natur, also Tiere und Pflanzen, so wiedergeben, wie sie der Fotograf bei der Aufnahme vorgefunden hat. Dies schließt ein, dass Spuren menschlicher Einwirkung, wie z.B. abgesägte Baumstämme o.ä., Bildbestandteile sein dürfen.
Nicht zulässig in Sparte 3 sind demnach z.B.:
• Übernahme von Elementen aus anderen Fotos, wie z.B. Einsetzen von Beutetieren aus anderen Fotos in den Schnabel oder das Maul eines Tieres, Austausch von unscharfen Augen oder anderen Körperteilen eines Tieres durch solche aus anderen Fotos.
• Duplizierung von vorhandenen Elementen oder Freistellung einzelner Elemente aus einer Gesamtheit, wie z.B. einzelne Tiere einer Gruppe
• Jegliche Bearbeitungen des Hintergrundes
• Mehrfachbelichtungen
Zulässig in Sparte 3 sind dagegen z.B.:
• Natürliche Objekte, die angepasst an einem von Menschen veränderten Ort leben, z.B. Schleiereulen, Störche, Pfaue etc.
• Natürliche Objekte unter kontrollierten Bedingungen, wie z.B. Tiere in Zoos, Wildparks, botanischen Gärten, Aquarien und anderen Anlagen
• Naturwissenschaftliche Kennzeichen wie Halsbänder / Ringe / Sender bei Wildtieren.
Fotos, die den vorgenannten Anforderungen für diese Sparte nicht entsprechen, müssen in anderen Sparten eingereicht werden.