• 17.05.2024 DFM , DVF , DVF-Journal , Fotowettbewerbe , NFM , Portfolio-Wettbwerb , SFM , Themenwettbewerb

    DVF veröffentlicht Statement zu KI

    Statement des Deutschen Verbandes für Fotografie e.V. (DVF)

    zur künstlichen Intelligenz (KI) in der Fotografie

    1.
    Der DVF bekennt sich gemäß seiner Satzung dazu, sich der Pflege, Verbreitung und Weiterentwicklung der Fotografie als wichtigem Bestandteil der Kunst und Kultur zu widmen und die künstlerische Gestaltung und Bildaussage in der Fotografie zu fördern.
    2.
    Die künstliche Intelligenz (KI) im Zusammenhang mit der Erstellung von Bildern betrachtet der Verband nicht als Bestandteil der künstlerischen Fotografie und nicht als Werkschöpfung im urheberrechtlichen Sinne. KI hat mit der Fotografie, für die der DVF steht, nichts gemein. Der DVF gibt kein Statement zu KI-Anwendungen in Bereichen außerhalb der Fotografie ab.
    3.
    Der Verband ist der festen Auffassung, dass das Ethos eines jeden Fotografen das Bestreben beinhaltet, Fotos selbst und mit ausschließlich fotografischen Mitteln als urheberrechtlich zu schützendes Werk herzustellen, und damit die künstlerische Fotografie von computergenerierten Erstellungen abzugrenzen.
    4.
    Für seine Bundeswettbewerbe hält der DVF an seinem seit langem bestehende Grundsatz fest, dass alle hierzu eingereichten Fotos ausschließlich und in allen Teilen auf fotografischem Wege entstanden sein müssen. Dies schließt die Einreichung von KI-generierten Bildern oder durch KI veränderte Fotografien bei DVF-Wettbewerben kategorisch aus. Die Landes- und Bezirksverbände werden aufgefordert, dieses Statement als verbindlich anzusehen und in den Wettbewerben auf Landes- und Bezirksebene uneingeschränkt umzusetzen.
    5.
    KI-basierte Funktionen in der Bildbearbeitungssoftware dürfen nur insoweit verwendet werden, als sie lediglich der Qualitätsverbesserung und/oder der Arbeitserleichterung dienen; nicht jedoch dürfen mittels KI-basierter Bildbearbeitung wesentliche Bildbestandteile, die nicht vom Autor selbst fotografiert wurden, hinzugefügt werden. Eine im ausdrücklich erlaubten Umfang bearbeitete Fotografie wird nicht als KI-veränderte Fotografie klassifiziert und bleibt teilnahmeberechtigt.
    6.
    Der DVF behält sich vor, bei Bildern, die zu den DVF-Wettbewerben eingereicht werden, eine Überprüfung auf Einhaltung der Wettbewerbsregeln vorzunehmen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Vorgabe, dass alle Bildteile vom Autor selbst fotografiert und ggf. bearbeitet sein müssen. Die Auswahl, der dabei zu überprüfenden Bilder kann entweder zufällig als Teil einer Stichprobe vorgenommen werden oder auch auf der Grundlage einer Verdachtsäußerung von Jurymitgliedern oder dem jeweiligen Veranstalter oder dem DVF-Präsidium erfolgen. Fotografen, die sich an Wettbewerben beteiligen, sind gehalten, eine derartige Überprüfung zu unterstützen und Nachweise auf Anforderung bereitzustellen. Verstöße, auch im Sinne einer Verweigerung der Bereitstellung von Dateien für Überprüfungen, können zu Disqualifizierung bei laufenden und Sperren für zukünftige Wettbewerbsteilnahmen führen.
    7.
    Der Verband beobachtet intensiv die zukünftige Entwicklung der KI, um hierauf erforderlichenfalls zu reagieren, stets jedoch unter gleichzeitiger unnachgiebiger Verteidigung der künstlerischen Fotografie.
    8.
    Hinweis: Aufgrund besserer Lesbarkeit wurde auf eine geschlechterdifferenzierende Sprache verzichtet. Mit Begriffen wie „Teilnehmer“, „Fotograf“, „Autor“ etc. werden alle Geschlechtergruppen gleichermaßen angesprochen.

    Statement zu KI