DVF-Journal 7-8/2018

Seite 10 DVF-journal 7-8 | 2018 Da sind Fotografen immer wieder erstaunt, fassen sich an den Kopf, wenn sie Bilder von anderen entdecken, die ihren Aufnahmen äußerst ähnlich sind.KeinWunder bei weltweit vielfotografierten Motiven – wie etwa in diesem Fall der Freiheitsstatue in NewYork. Und gleich schick- ten Birgit und Uwe Hantke ihre Meinung dazu (einAuszug): „Liebe Redaktion, Zufälle gibt es, an die man fast nicht glauben kann. Seit März 2018 sind wir DVF-Mitglieder und lesen mit großem Interesse das DVF-journal und die Photographie. Darin hatten wir die Diskussion um die Fotografien ‚Val Mer‘ und ‚Stairways from Heaven‘ intensiv verfolgt. Nun, mit den neuesten Ausgaben beider Zeitschriften, hatten wir ein Déja-vù: Das bei der 45. Rheinischen Fotomeisterschaft 2017 als Sieger- foto prämierte und nachAussage der Preisträgerin imMärz 2017 entstan- dene Foto ‚Lady Liberty‘ gleicht in Bildgestaltung und -aufteilung ‚wie ein Ei dem anderen‘ der von Birgit Hantke im Rahmen einer Liberty Island Fotoserie bereits in 2011 erstelltenAufnahme (siehe Bilder oben).Diese Serie, speziell diese Aufnahme war seit 2014 u.a. auf unsererWebsite (www.chatours.de) dargestellt und öffentlich zugänglich.Auf den ersten Blick meinten wir – trotz Bildbearbeitung der ‚Lady Liberty‘ – die eigene Aufnahme zu sehen.Uns liegt keineswegs daran,der Siegerin o.g.Wettbe- werbs den Erfolg streitig zu machen. Die beiden, imAbstand von ca. 5 ½ Jahren aufgenommenen Fotos, sind ein Beleg dafür, dass offenbar zenti- metergenaueAufnahmepositionen möglich sind.Inwieweit die Prämierung der „Lady Liberty“ für die Teilnahme des Fotos von Birgit Hantke an künftigenWettbewerben des DVF Konsequenzen hätte würde uns aller- dings sehr interessieren. Schließlich scheint die Perspektive des Motivs ja sehr ansprechend zu sein. Gut Licht aus Berlin.“ Birgit und Uwe Hantke Freiheitsstatue aus ungewöhnlicher Perspektive MEINUNG „Lady Liberty“: Eines der Bilder mit denen Ursula Reinke vom FC „Die Lichtjäger“ Rheinische Fotomeiste- rin der 45. RFM 2017 wurde. RANDNOTIZ „Seit dem 25.5.2018 ist sie nun europaweit in Kraft:die DSGVO – und mit ihr grassiert die Panikmache im Netz. Es ist nicht von der Hand zu weisen, dass ohne eine Klarstellung durch den Gesetzgeber oder ohne die Rechtsprechung gewisse Unsicher- heiten in der DSGVO bestehen bleiben wer- den. Darüber hinaus kann es in Einzelfällen sinnvoll sein,sich rechtlichen Rat zurAbsiche- rung einzuholen.All das rechtfertigt jedoch kaum den Umstand,die Kamera aus der Hand zu legen oder Bildverwertungen einzustellen – so wie das von manchen Meinungsführern zumThema DSGVO suggeriert wird. Ratsam ist es allemal, sich mit der Materie zu beschäftigen und dieVorgaben zu kennen. Panik ist auch hier ein schlechter Ratgeber. Der Gesetzgeber hat – entgegen anders lautenden Meinungen – mit den §§ 22,23 KUG sehr wohl und schon vor langer Zeit eine Regelung für das Gebiet der Fotografie getroffen: konkret für die gewerbliche Fotografie. Fotos im privaten und familiären Bereich fallen ohnehin nicht unter die Regelungen der DSGVO (siehe:Art 2, (2), c) DSGVO bzw. Erwägungsgrund 18 zur DSGVO); selbst dann nicht, wenn diese in sozialen Medien genutzt werden. Doch was ist mit der viel zitierten Eventfotografie? Egal ob nach altem KUG oder neuer DSGVO:beiVeröffentlichung der Bilder muss bei fehlender Einwilligung eineAusnahme nach § 23Abs.1 KUG oder eine Rechtfertigungsmöglichkeit nach Art. 6 DSGVO (wie z.B. ein berechtigtes Interesse) vorliegen. Es dürfte jedoch weder ange- bracht noch möglich sein, von jedem Gast eine schriftliche Einwilli- gungserklärung einzuholen, nur um fotografieren zu dürfen. Und notwendig ist dies ebenso wenig:Ein Konzertbesucher ist kurzgesagt als Kunde desVeranstalters zu behandeln,und damit kann bei Hinweis auf die Fotoaufnahmen ein berechtigtes Interesse sehr wohl begrün- det sein. Bei Fotos für künstlerische Zwecke, aber auch bei journali- stischen Fotos zur Information der Öffentlichkeit kommt auch noch ein weiterer Rechtfertigungsgrund in Betracht: die DSGVO erlaubt die einwilligungslose Datenverarbeitung auch fürAufgaben im öffent- lichen Interesse.Haben Sie weitereAnmerkungen oder garTipps zum Umgang mit der DSGVO? Schreiben Sie uns!“ Ihr/Euer Alexander Gohlke, DVF-Landesverbandsvorsitzender LV Bayern In der Rubrik „Randnotizen“ greifen regelmäßig DVF-Mitglieder relevante Themen auf. Senden Sie uns gerne Ihre Meinungen dazu bitte an die DVF-Redaktion: presse@dvf-fotografie.de DSGVO – (k)ein Grund zur Panik? Aufnahme der Freiheitsstatue von Birgit Hantke aus ihrer Liberty Island Fotoserie von 2011. Zum Beitrag vonWolfgang Gorski im DVF-journal 6/18, Seite 12: „Wenn Herr Gorski sich schon an Manfred Kriegelstein abarbeiten muss, so ist das seine persönliche Sache. Doch am Ende seines Leser- briefes,findet Herr Gorski ein ‚Gschmäckle‘ an der Durchführung der Jurierung bei der LaFo Berlin/Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern. Hier wird der Eindruck vermittelt, dass durch die Anwesenheit von Manfred Kriegelstein, als einer der Helfer, eine Einflussnahme auf die Juroren hätte ermöglicht werden können.Als Mitjuror an dieserVeran- staltung kann ich für mich behaupten,dass ich von niemanden,so auch Leserbrief auf Leserbrief 6/18 nicht von MK, in meinen Entscheidungen zu beeinflussen bin. Ich beur- teile jedes Bild nach seiner Botschaft und seinen sachlichen Kriterien. So taten das auch meine Mitjuroren.Bei vielen andernVeranstaltungen des DVF sind auch Fotografen als Helfer bei Jurierungen dabei, die ebenfalls eigene Bilder eingereicht haben und vorn landen.Auch ein ‚Gschmäckle‘? Es liegt nicht an Manfred Kriegelstein, dass seine Bilder vorn liegen,sondern an seinen Bildern.ImVergleich zu allen uns vorlie- genden war das so.Wenn Juroren,auch wenn es noch so latent durch- scheint, der Beeinflussung durch Dritte verdächtigt werden,muss sich der DVF nicht wundern, bei Anfragen für eine Jurytätigkeit mehr Ab- lehnungen als Zusagen zu erhalten.“ DieterWalter DVF MFIAP

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